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Prof Dr Gebhard Müller (* 17. April 1900 in Füramoos (jetzt Eberhardzell); † 7. August 1990 in Stuttgart) war deutscher Politiker (CDU) und Jurist.
Als Sohn einer Lehrerfamilie studierte Müller zuerst katholische Theologie, Geschichte und Philosophie in Berlin und Tübingen, wechselte allerdings zu Rechtswissenschaft und Staatswissenschaft und promovierte darin. Es arbeitete von 1929 bis 1933 in der Verwaltung der Diözese Rottenburg. Ab 1934 war er Amtsgerichtsrat bzw. Landgerichtsrat in Württemberg. Von den Besatzungsmächten wurde er als Oberstaatsanwalt und schließlich als Ministerialdirektor des Justizministeriums eingesetzt. Er wurde Landesvorsitzender der (CDU), die er in Württemberg-Hohenzollern mitbegründete. Am 13. August 1948 wurde er zum Staatspräsidenten von Württemberg-Hohenzollern gewählt, am 30. September 1953 zum Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg. Er stand bis 1958 einer Allparteienkoalition aus CDU, SPD, FDP/DVP und BHE vor. Im November 1958 tritt Müller von seinem Amt zurück und wird zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts berufen. 1971 geht Gebhard Müller in den Ruhestand.
1975 wird Müller zum Ehrenbürger der Stadt Stuttgart ernannt.
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