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Der Begriff Gründung (gründen) bezeichnet:
1. im Bauwesen (auch Fundament) ein Tragelement zur Einleitung von Lasten eines Bauwerks in den Untergrund. Es wird zwischen Flachgründungen und Tiefgründungen unterschieden.
2. im Rechtswesen das in Leben Rufen einer Juristischen Person, diese kann sein:
- ein Orden
- eine Partei
- ein Verein
- eine Genossenschaft
- eine Anstalt öffentlichen Rechts
- eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- eine Handelsgesellschaft (GmbH, AG)
- eine Stiftung

