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Die Landwehr war ein Teil der ehemaligen Wehrmacht des Deutschen Reichs.
In Preußen wurde sie nach Scharnhorsts Entwurf vom 17. März 1813 eingeführt.
Am 9. November 1867 auf das Gebiet des Norddeutschen Bundes, nach § 2 der ehemaligen Reichsverfassung auf das Deutsche Reich übertragen.
Es gab zwei Aufgebote:
- 1. Aufgebot: Kavallerie (Die Wehrpflichtigen gehörte ihr 5 Jahre an.)
- 2. Aufgebot: reitender Artillerie (Die Wehrpflichtigen gehörte ihr 3 Jahre lang an.)
Durch Artikel 173 des Vertrages von Versailles abgeschafft.
Im ehemaligen österreich-ungarischem Heere der Teil der Wehrmacht, der von Österreich aufgestellt wurde (K.K.) im Gegensatz zu den gemeinsamen (K. und K.) und dem ungarischen (K. = Konved ) Truppen.

