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  Wikipedia: Regierungsbezirk Tübingen

Wikipedia: Regierungsbezirk Tübingen
Regierungsbezirk Tübingen
Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie.

{| border="0" cellpadding="2" cellspacing="1" bgcolor="#FFC0C0" style="float:right; margin-left:15px" ! colspan="2" | Basisdaten |----- bgcolor="#FFFFFF" | Bundesland: || Baden-Württemberg |----- bgcolor="#FFFFFF" | Verwaltungssitz: || Tübingen |----- bgcolor="#FFFFFF" | Fläche: || 8.918 km² |----- bgcolor="#FFFFFF" | Einwohner: | 1.796.579 (30.9.2003) |----- bgcolor="#FFFFFF" | Bevölkerungsdichte: || 201 Einwohner/km² |----- bgcolor="#FFFFFF" | Homepage: | www.rp.baden-wuerttemberg.de/tuebingen |----- bgcolor="#FFFFFF" ! colspan="2" bgcolor="#ffc0c0" | Karte |----- bgcolor="#FFFFFF" | colspan="2" align="center" | |}

Der Regierungsbezirk Tübingen ist einer von vier Regierungsbezirken im Bundesland Baden-Württemberg (Deutschland). Er steht in der Hierarchie zwischen den Landkreisen und Stadtkreisen einerseits und der Landesregierung andererseits.

Geografische Lage

Der Regierungsbezirk Tübingen liegt im Südosten Baden-Württembergs und hieß bis 31. Dezember 1972 Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern. Allerdings hatte er damals noch einen etwas anderen Zuschnitt. Im Süden grenzt er an den Bodensee, im Westen an die Regierungsbezirke Freiburg und Karlsruhe im Norden an den Regierungsbezirk Stuttgart und im Osten an Bayern. Seine heutige Ausdehnung geht auf die Verwaltungs- und Gebietsreform zum 1. Januar 1973 zurück.

Geschichte

Das Regierungspräsidium Tübingen besteht seit der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952. Die Behörde ist seit diesem Zeitpunkt im wesentlichen für den südlichen Teil des ehemaligen Landes Württemberg sowie die ehemals preußischen Hohenzollerischen Lande bzw. für das ehemalige Bundesland Württemberg-Hohenzollern (Hauptstadt Tübingen) zuständig, das nach dem zweiten Weltkrieg aus der französischen Besatzungszone hervorgegangen war. Der Verwaltungsbezirk hieß daher zunächst Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern. Bei der Gebietsreform, die zum 1. Januar 1973 in Kraft trat, wurde der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsdiums Tübingen um ehemals badische Gebiete erweitert. Im Gegenzug wurden auch Gebiete in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Stuttgart abgegeben. Daher wurde der Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern seinerzeit in Regierungsbezirk Tübingen umbenannt.

Organisation

Oberste Behörde ist das Regierungspräsidium mit Sitz in Tübingen. Chef des Regierungspräsidiums ist Regierungspräsident, der als politischer Beamter vom Ministerpräsidenten ernannt wird.

Die Regierungspräsidenten (seit 1973):

Verwaltungsgliederung

Die Regionen mit ihren Stadt- und Landkreisen: Die 14 Großen Kreisstädte (unterstehen der Fachaufsicht des Regierungspräsidiums):
Regierungsbezirke in Baden-Württemberg:
Freiburg | Karlsruhe | Stuttgart | Tübingen

  

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